Lexik
Fälle lexikalischer Lücken
Hauptziel des Projekts ist die Erfassung und Untersuchung des Lexikalisierungsbestands deutscher Sprechaktverben, wobei die Möglichkeit der Erklärung fehlender Lexikalisierungen, lexikalischer Lücken vor dem Hintergrund der jeweiligen Konzept-Verb-Relationen sowie paradigmainterner semantischer Relationen von besonderem Interesse sein soll. Die Berechtigung und Angemessenheit dieses Interesses wird durch vier Beispiele näher begründet.
Das erste Beispiel: die Lexikalisierungen der Werteverteilung des Aspekts: Propositionaler Gehalt
Für die Ausprägungsmöglichkeiten des Geschehenstyps propositionaler Gehalte ergibt sich, daß die Unterscheidung "Zustand", "Ereignis" bis auf einige wenige institutionsgebunden Prädikate wie taufen nicht distinktiv ist. Es gibt keine Verben, mit denen so etwas wie "Zustandssagen" im Unterschied zum "Ereignissagen" lexikalisert wäre. Dagegen gibt es ein "Handlungssagen", das durch alle direktiven und kommissiven Prädikate wie bitten, raten, sich verpflichten usw. bezeichnet wird.
Der Grund für eine solche Lexikalisierungslücke könnte in Relevanzprinzipien einer Sprachgemeinschaft zu finden sein: Einer Gruppe ist es für ihr Überleben als Gruppe wichtig, sich über zukünftige und vergangene Handlungen ihrer Mitglieder zu verständigen, d.h. nach Lewis ihr Verhalten zu koordinieren und einschlägige Konventionen auszubilden. Man sollte meinen, daß dies für alle Gruppen gilt, so daß die Suche nach einer Sprache mit entsprechenden Lexikalisierungen vergeblich sein dürfte.
Das zweite Beispiel: Lexikalisierungen von negierten Einstellungen und Einstellungsgehalten
Für die intentionale handlungsbezogene Sprechereinstellung gibt es prinzipiell die beiden Möglichkeiten:
- S will: H tut p
- S will: H tut nicht p
Im Deutschen gibt es keine Lexikalisierung für Nicht-Tun oder Unterlassen von Hörerhandlungen bei initialen Aufforderungen, d.h. es gibt keinen lexikalischen Ausdruck für "auffordern, etwas nicht zu tun". Für reaktive Prädikate spielt dagegen die Ausprägung des propositionalen Gehalts als p und ¬p eine Rolle: bei den direktiven Verben haben wir einerseits erlauben (für p), andererseits verbieten (für ¬p). Das Gleiche gilt für repräsentative Prädikate: für initiale behaupten (für p oder ¬p) und für reaktive: zustimmen, bejahen (für p) und bestreiten, verneinen (für ¬p). Am wenigsten ausgebildet ist diese Distribution bei den kommissiven Prädikaten: initial haben wir versprechen (für p und ¬p), reaktive Prädikate sind beschränkt auf spezielle Gebrauchsweisen von zusichern (für p) und entsagen, verzichten (für ¬p). Auf der zweiten Reaktionsstufe ist die Unterscheidung wiederum nicht distinktiv, vgl. beharren auf, bestehen auf (für p und ¬p); Verben der direktiven und kommissiven Klasse fehlen hier. Insgesamt ergibt sich damit die folgende Distribution:
Direktiv | Kommissiv | Repräsentativ | ||
p v ¬p | auffordern | versprechen | behaupten | INITIAL |
p | erlauben | zusichern | zustimmen | REAKTIV |
¬p | verbieten | entsagen | bestreiten | REAKTIV |
p v ¬p | ? | ? | beharren auf | RE-REAKTIV |
Eine Erklärung für diese Lexikalisierungslücke liegt auf der Hand: die komplexen (reaktiven) Prädikate beziehen sich auf Typen von Situationen, in denen p bereits durch Vorkommunikation eingeführt ist, d.h. p ist im Aufmerksamkeitsbereich oder in der kognitiven Umgebung von S und H manifest, so daß eine Festlegung bezüglich "p:ja" oder "p:nein" einen hohen Relevanzwert besitzt. Diese Begründung durch das Prinzip der Relevanz ist pragmatischer Natur. Ob zur Erklärung solcher Lexikalisierungslücken auch allgemeine kognitive Prinzipien zur Strukturierung formaler Repräsentationen herangezogen werden können oder müssen, wird erst eine Analyse des gesamten Lexikalisierungsbestands zeigen können.
Das dritte Beispiel: Lexikalisierungen des Fragens
Mit diesem Beispiel soll zugleich auch die Notwendigkeit der Berücksichtung der semantischen Struktur eines Paradigmas demonstriert werden, hier des Paradigmas der Fragen. Insgesamt ergeben sich die folgenden Lexikalisierungsverteilungen für das Konzept FRAGEN, das durch die Ausprägung des propositionalen Gehalts als Fragegehalt, die Ausprägung der propositionalen Einstellung als: S kennt p nicht, die Ausprägung der intentionalen Einstellung als: H tut r und der Vorannahmen: H kennt p charakterisiert ist, vgl. :
Fehlende Lexikalisierungen gibt es zumindest für die folgenden Fragen:- Arten von Fragen: Entscheidungsfrage, Ergänzungsfrage, rhetorische Frage, Erinnerungsfrage, Fangfrage;
- bereichsspezifisches Fragen: Regiefrage, Sachfrage, Umweltfrage
- sprecherrollenbezogenes Fragen: Richterfrage, Lehrerfrage, Studentenfrage
- adressatenbezogenes Fragen: Leserfrage, Publikumsfrage
Zur Erklärung dieser lexikalischen Lücken wird man zunächst sprachspezifische Phänomene bemühen: Das Deutsche verfügt über die Möglicheit der nominalen Kompositabildung, sowie über die Möglichkeit komplexer verbaler Bildung wie Funktionsverbgefüge wie eine x-Frage stellen. Eine zusätzliche Lexikalisierung durch einfache verbale Ausdrücke würde dem sprachlichen Ökonomieprinzip widersprechen. Dies korrespondiert mit dem Basic-Level-Prinzip, nach dem es relativ zu einer bestimmten hierarchischen Ordnung die meisten Lexikalisierungen auf einer mittleren Ebene der Spezifiziertheit gibt.
Das vierte Beispiel: Ausprägungen der Vorannahmen über Sprecher- und Hörerinteressen:
Bestimmte Ausprägungen der Vorannahmen über Sprecher- und Hörerinteressen sind für Direktiva und Kommissiva im Deutschen überhaupt nicht lexikalisiert.
Für Direktiva gibt es keine Lexikalisierung der Ausprägung der Sprechereinstellung: S will p und der Vorannahme: p ist nicht im Interesse von H. Die Prädikate zumuten, zwingen, die einer solchen Kombination noch am ehesten entsprächen, sind nicht eindeutig auf sprachliche Handlungen zu beziehen und finden sich am ehsten in Kommentaräußerungen wie leider muß ich dir zumuten, daß. Für Kommissiva gilt das Gleiche: Für den Fall, daß S etwas verspricht, das nicht im Interesse von H ist, gibt es das Prädikat drohen, das ebenfalls als Kommentarausdruck in Äußerungen wie ich drohe dir nur ungern verwendet wird.
Für nicht-sprachliches altruistisches Handeln gibt es Prädikate wie sich aufopfern, sich schinden; es gibt aber kein kommissives Prädikat, in dem sowohl das Interesse der Sprecherhandlung für den Hörer als auch das Nichtinteressse der Sprecherhandlung für den Sprecher selbst lexikalisiert wäre.
Für Direktiva gibt es kein initiales Prädikat mit der Lexikalisierung der Ausprägung: im Interesse von H; dies ergäbe so etwas wie: "gutfordern". Eine solche Lexikalisierung ist dagegen mit reaktiven Prädikaten wie erlauben, gestatten gegeben. Und schließlich gibt es kein Kommissiv für die Ausprägung: im Interesse von S, was einer Art von Selbstverheißung gleich käme.
Für solche Lexikalisierungslücken drängt sich die Hypothese auf, daß sie kommunikationsethischen Gründen folgen (vgl. dazu auch Edmonson, 1981): Mit entsprechenden lexikalischen Ausdrücken würde eine Verletzung der angemessenen Distanz zwischen Sprecher und Hörer zur Sprache gebracht werden, wobei die angemessene Distanz einerseits die Vermeidung des Eingreifens in die Sphäre des jeweils anderen und andererseits die Vermeidung des Aufdringens der eigenen Sphäre ausbalanciert. Man könnte auch sagen, daß die Lexikalisierung nach der "tact maxim" von Leech erfolgt, gemäß der Maxime: "Unterstützte die Kosten und Nutzen deines Hörers" und ihrem Korrelar: "Unterdrücke deine eigenen Kosten und Nutzen".
Die hier vorgeführten Beispiele für Lexikalisierungslücken haben folgende Möglichkeiten ihrer Erklärung demonstriert:
- Die Möglichkeit der Erklärung durch das Basic-Level-Prinzip der lexikalischen Kategorisierung;
- Die Möglichkeit der Erklärung durch kognitive Prinzipien zur Strukturierung formaler Repräsentationen;
- Die Möglichkeit der pragmatischen Erklärung durch Relevanzprinzipien
- Die Möglichkeit der Erklärung durch kommunikative bzw. kommunikationsethische Prinzipien.
Neben der Untersuchung der Erklärungskraft der jeweils einzelnen Prinzipien soll auch die Untersuchung ihrer Beziehungen untereinander angestrebt werden, d.h. die Beantwortung von Fragen wie: Gibt es Folgerungsbeziehungen zwischen den Prinzipien? - z.B. wenn (1) Erklärungskraft besitzt, dann auch (2); gibt es Präferenzregeln? - z.B. wenn (3) und (4) Erklärungskraft besitzen, dann ist (4) vorrangig oder: gibt es Beschränkungsregeln für die Erklärungskraft von Prinzipien? - z.B. wenn (2) Erklärungskraft besitzt, dann auf keinen Fall (4).
Die Basis für ein konzeptuelles Ordnungssystem für Sprechaktverben
Das konzeptuelle Ordnungssystem
