Das IDS - eine Stiftung des bürgerlichen Rechts

Das Bild zeigt das neue Türschild des IDS.
© Norbert Cußler-Volz, IDS

Die Stiftung führt den Namen "Leibniz-Institut für Deutsche Sprache" (Abkürzung: IDS).
Sitz der Stiftung ist Mannheim. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Die Stiftung verfolgt den Zweck, die deutsche Sprache in ihrem gegenwärtigen Gebrauch und in ihrer neueren Geschichte wissenschaftlich zu erforschen und zu dokumentieren. Sie pflegt die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung und erbringt auch wissenschaftliche Dienstleistungen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig

Satzung, Finanzierung und Organe

Satzung des IDS

Satzung des IDS in der Fassung vom 26.11.2021,
Genehmigung durch die Stiftungsbehörde am 04.11.2022

Finanzierung

Die Stiftung wird finanziert aus Mitteln

  • der Länder unter besonderer Beteiligung Baden-Württembergs und der Bundesrepublik Deutschland im Zuge ihrer gemeinsamen Förderung von Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage von Art. 91b Absatz 1 GG,
  • der Stadt Mannheim,
  • des Vereins "Freunde des Instituts für Deutsche Sprache e.V.",
  • Dritter zur Erfüllung des Stiftungszwecks,

sowie aus

  • Einnahmen aus der Tätigkeit des Instituts und
  • Erträgen des Stiftungsvermögens.
Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind: