FAQ

Korpora der geschriebenen Sprache

Häufig gestellte Fragen

Q: Gibt es Bedingungen, unter denen Ausnahmen im Bezug auf die Verfügbarkeit des Deutschen Referenzkorpus möglich sind?

A: Das Institut für Deutsche Sprache baut seit 1964 umfangreiche elektronische Sammlungen deutschsprachiger Texte für die sprachwissenschaftliche Forschung – Das Deutsche Referenzkorpus – auf. Es legt dabei großen Wert auf die urheberrechtliche Unbedenklichkeit dieser Archive: Die hausinterne wissenschaftliche, nicht kommerzielle Nutzung aller Texte im Deutschen Referenzkorpus ist durch schriftliche Nutzungsvereinbarungen mit den Urheberrechtinhabern abgesichert.

Das IDS bemüht sich, für jeden neu akquirierten Text stets auch die Einräumung von Nutzungsrechten für Dritte zu vereinbaren, sei es in Form einer Download- oder einer Online-Recherche-Berechtigung. In allen Fällen, in denen es dem IDS erlaubt ist, überträgt es die erworbenen Nutzungsrechte für Dritte in vollem Umfang und uneingeschränkt an diese weiter.

Dass uns trotz langjähriger Erfahrung und professioneller juristischer Unterstützung keine weiteren Nutzungsrechte eingeräumt wurden, liegt einerseits an berechtigten Interessen der Urheber und anderer Rechteinhaber und andererseits aber auch im restriktiven Urheberrecht begründet. Das IDS setzt sich aktiv dafür ein, dass Bildung und Wissenschaft die neuen Formen der Verbreitung und des Erwerbs von Wissen und Information in Zukunft ohne Behinderungen nutzen können, siehe Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.

Da die Einräumung weiterer Nutzungsrechte nicht im freien Ermessen des IDS liegt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass es uns unter keinen Bedingungen möglich ist, Ihnen Das Deutsche Referenzkorpus oder dessen Teile in einer anderen Form oder in einem anderen Umfang als wir es derzeit tun, zur Verfügung zu stellen.

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